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Notdienst

Wenn Sie an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag Zahnschmerzen haben, sorgt der zahnärztliche Notfalldienst dafür, dass Sie schnell Hilfe erhalten. Dieser Notdienst übernimmt dringende zahnmedizinische Behandlungen und Notfälle, die nicht verschoben werden können.

Für Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung ist die Behandlung der Zahnschmerzen im Notfalldienst in der Regel kostenlos, sofern die elektronische Gesundheitskarte vorgelegt wird. Sollte jedoch weiterer Zahnersatz notwendig sein, etwa Reparaturen, können zusätzliche Kosten entstehen, die vom Patienten selbst getragen werden müssen.

Notdienst-Zeiten

Wochenende (Sa / So), Feiertage & Brückentage

8:00 Uhr – 14:00 Uhr

14:00 Uhr – 22:00 Uhr

22:00 Uhr – 8:00 Uhr

Mittwochnachmittag

14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag Nachmittag

14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Die Kontaktdaten der diensthabenden Zahnärzte in Ihrer Region
finden Sie über zwei Wege.

Zentrale zahnärztliche Notrufnummer
0180 – 50 40 30 8

Über diese Nummer erfahren Sie, welche Zahnarztpraxen in Ihrer Nähe im Notfalldienst tätig sind.

 

Alternativ können Sie auch die Online-Suche nutzen

bzk-koblenz.de/patienten/notfalldienst.html

 

Es ist wichtig, dass Sie vor dem Besuch einer Notfallpraxis dort anrufen und Ihr Anliegen erklären.

Denken Sie daran, dass gesetzlich Versicherte für die Inanspruchnahme des Notfalldienstes ihre elektronische Gesundheitskarte mitbringen müssen.

Für Notfallbehandlungen außerhalb der regulären Notfalldienstzeiten wenden Sie sich bitte an Ihren Hauszahnarzt.

Zahnärztlicher Notdienst – Wichtige Informationen für Patienten

Im zahnärztlichen Notdienst werden akute Beschwerden behandelt, die einer sofortigen Intervention bedürfen.

Hinweis: Der zahnärztliche Notdienst dient der sofortigen Linderung akuter Beschwerden und nicht der regulären zahnärztlichen Versorgung.

Dazu gehören:

Unfälle

Unfallverletzungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich

Abgebrochener Zahn, wodurch der Zahn instabil/hohl ist

KEIN Notdienst-Fall:
Nur ein kleines Stück Füllung ist herausgefallen oder eine kleine Ecke vom Zahn ist abgebrochen.

Zahnschmerzen

Bei starken Zahnschmerzen, die trotz Schmerzmittel unerträglich sind

In den meisten Fällen erfolgt eine Schmerzausschaltung, um Beschwerden bis zur regulären Behandlung zu lindern

KEIN Notdienst-Fall:
Leichte Schmerzen oder Empfindlichkeiten, die durch abstellen des Reizes, kühlen oder Schmerzmittel wie Ibuprofen beseitigt werden.
Druckstellen durch Prothesen.

Schwellungen

Starke Schwellungen, die so stark sind, dass Sie Ihren Mund nicht öffnen/schließen, die Atmung oder das Schlucken beeinträchtigt können

Fieberhafte, eitrige Entzündungen (z. B. Abszesse)

KEIN Notdienst-Fall:
Leichte Schwellung ohne starke Schmerzen oder Fieber,
nach zahnärztlicher Behandlung, die langsam zurückgeht.
Leichte Zahnfleischentzündung ohne Eiter.

Blutungen

Starke Nachblutungen nach zahnärztlichen Eingriffen

Ungewöhnliche oder unerklärliche Blutungen

 

KEIN Notdienst-Fall:
Leichte Blutungen die durch Aufbiss auf einem Tupfer oder Tuch gestillt werden können.