Wenn Sie an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag Zahnschmerzen haben, sorgt der zahnärztliche Notfalldienst dafür, dass Sie schnell Hilfe erhalten. Dieser Notdienst übernimmt dringende zahnmedizinische Behandlungen und Notfälle, die nicht verschoben werden können.
Für Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung ist die Behandlung der Zahnschmerzen im Notfalldienst in der Regel kostenlos, sofern die elektronische Gesundheitskarte vorgelegt wird. Sollte jedoch weiterer Zahnersatz notwendig sein, etwa Reparaturen, können zusätzliche Kosten entstehen, die vom Patienten selbst getragen werden müssen.
Notdienst-Zeiten
Wochenende (Sa / So), Feiertage & Brückentage
8:00 Uhr – 14:00 Uhr
14:00 Uhr – 22:00 Uhr
22:00 Uhr – 8:00 Uhr
Mittwochnachmittag
14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag Nachmittag
14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Die Kontaktdaten der diensthabenden Zahnärzte in Ihrer Region
finden Sie über zwei Wege.
Zentrale zahnärztliche Notrufnummer
0180 – 50 40 30 8
Über diese Nummer erfahren Sie, welche Zahnarztpraxen in Ihrer Nähe im Notfalldienst tätig sind.
Alternativ können Sie auch die Online-Suche nutzen
bzk-koblenz.de/patienten/notfalldienst.html
Es ist wichtig, dass Sie vor dem Besuch einer Notfallpraxis dort anrufen und Ihr Anliegen erklären.
Denken Sie daran, dass gesetzlich Versicherte für die Inanspruchnahme des Notfalldienstes ihre elektronische Gesundheitskarte mitbringen müssen.
Für Notfallbehandlungen außerhalb der regulären Notfalldienstzeiten wenden Sie sich bitte an Ihren Hauszahnarzt.
Zahnärztlicher Notdienst – Wichtige Informationen für Patienten
Im zahnärztlichen Notdienst werden akute Beschwerden behandelt, die einer sofortigen Intervention bedürfen.
ℹ Hinweis: Der zahnärztliche Notdienst dient der sofortigen Linderung akuter Beschwerden und nicht der regulären zahnärztlichen Versorgung.
Dazu gehören:
Unfälle
Unfallverletzungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich
Abgebrochener Zahn, wodurch der Zahn instabil/hohl ist
KEIN Notdienst-Fall:
Nur ein kleines Stück Füllung ist herausgefallen oder eine kleine Ecke vom Zahn ist abgebrochen.
Zahnschmerzen
Bei starken Zahnschmerzen, die trotz Schmerzmittel unerträglich sind
In den meisten Fällen erfolgt eine Schmerzausschaltung, um Beschwerden bis zur regulären Behandlung zu lindern
KEIN Notdienst-Fall:
Leichte Schmerzen oder Empfindlichkeiten, die durch abstellen des Reizes, kühlen oder Schmerzmittel wie Ibuprofen beseitigt werden.
Druckstellen durch Prothesen.
Schwellungen
Starke Schwellungen, die so stark sind, dass Sie Ihren Mund nicht öffnen/schließen, die Atmung oder das Schlucken beeinträchtigt können
Fieberhafte, eitrige Entzündungen (z. B. Abszesse)
KEIN Notdienst-Fall:
Leichte Schwellung ohne starke Schmerzen oder Fieber, nach zahnärztlicher Behandlung, die langsam zurückgeht.
Leichte Zahnfleischentzündung ohne Eiter.
Blutungen
Starke Nachblutungen nach zahnärztlichen Eingriffen
Ungewöhnliche oder unerklärliche Blutungen
KEIN Notdienst-Fall:
Leichte Blutungen die durch Aufbiss auf einem Tupfer oder Tuch gestillt werden können.