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Fissurenversiegelung

Wirksamer Schutz vor Fissurenkaries – besonders bei Kindern und Jugendlichen  und auch bei Erwachsenen sinnvoll.

Die Kauflächen der Backenzähne haben feine Rillen und Grübchen („Fissuren“). Diese können sehr schmal und tief sein – so tief, dass man sie mit der Zahnbürste nicht vollständig reinigen kann. Genau dort entsteht bei Kindern und Jugendlichen besonders häufig Karies („Fissurenkaries“).

Eine Fissurenversiegelung verschließt diese Rillen mit einem dünnfließenden Kunststoff und schützt so effektiv vor Karies. Die Versieglung der großen und kleinen Backenzähne kann einen großen Teil der Karies auf Kauflächen verhindern – vorausgesetzt, die Versiegelung wird regelmäßig kontrolliert.

Auf dieser Seite erklären wir Ihnen alles Wichtige – verständlich und transparent, inklusive der Abrechnungsbestimmungen über die gesetzliche Krankenkassen (IP5) und privatzahnärztlich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2000).


Was ist eine Fissurenversiegelung?

Bei der Versiegelung werden die Fissuren und Grübchen auf den Backenzähnen dicht verschlossen, damit Bakterien und Zucker nicht in die schwer zugänglichen Rillen gelangen. Bereits vorhandene Bakterien in der Fissur werden „abgeschnitten“ und können sich deutlich schlechter vermehren.

Wichtig: Versiegelt werden in der Regel kariesfreie Fissuren – also Bereiche ohne behandlungsbedürftige Karies.


Für wen ist die Versiegelung sinnvoll?

Kinder & Jugendliche (häufigster Einsatz)

Das größte Kariesrisiko besteht oft in den ersten Jahren nach dem Durchbruch der bleibenden Backenzähne – typischerweise um das 6. und 12. Lebensjahr.

Erwachsene (situationsabhängig)

Auch bei Erwachsenen kann eine Versiegelung sinnvoll sein – z. B. bei:

  • sehr tiefen Fissuren,

  • erhöhtem Kariesrisiko,

  • schwieriger Reinigbarkeit,

  • oder als Ergänzung in einem Prophylaxe-Konzept.


Ablauf: So läuft eine Fissurenversiegelung ab

Die Behandlung ist schonend, es wird in der Regel nicht gebohrt und sie tut überhaupt nicht weh.

Typischer Ablauf:

  1. Reinigung der Kauflächen

  2. Trockenlegung (z. B. mit Watterollen/Absaugung; bei Bedarf auch Kofferdam)

  3. Anrauen/Konditionieren der Fissuren mit einem Gel (leichte Säure), damit der Kunststoff sicher haftet (ca. 60 Sekunden Einwirkzeit)

  4. Auftragen des Versiegelungsmaterials

  5. Aushärten mit blauem Licht

  6. Kontrolle, ob alles dicht ist und beim Zubeißen nichts „stört“ (ggf. minimal glätten/polieren)


Tut das weh?

Nein! Bei der Versiegelung entstehen keinerlei  Schmerzen.
Manche Kinder empfinden höchstens das Trockenhalten oder das längere Mundoffenhalten als ungewohnt.


Wie lange hält eine Versiegelung?

Eine Versiegelung kann sich mit der Zeit abnutzen oder teilweise lösen. Entscheidend ist deshalb die regelmäßige Kontrolle – bei Kindern/Jugendlichen empfiehlt sich eine halbjährliche Kontrolle, damit frühzeitig nachversiegelt werden kann.


Kosten & Abrechnung (verständlich erklärt)

Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse

Für Kinder und Jugendliche übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Fissurenversiegelung bestimmter bleibender Backenzähne im Rahmen der Individualprophylaxe:

  • Zähne 6 und 7 (die großen bleibenden Backenzähne ganz hinten, sog. Molaren)

  • Alter: 6 bis 17 Jahre


Privatabrechnung Fissurenversieglung

Auch die kleineren Backenzähne (Zähne 4 und 5, sog. Prämolaren) haben häufig tiefe Fissuren. Eine Versiegelung kann daher auch hier sinnvoll sein – die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese jedoch in der Regel nicht, da sie nur die Versiegelung der großen Backenzähne (6 und 7) vorsieht.

Viele Krankenkassen bieten inzwischen freiwillige Zuschüsse im Rahmen einer Kostenerstattung an. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, hängt von Ihrer Krankenkasse ab – informieren Sie sich dazu am besten direkt bei Ihrer Versicherung.


Versiegelung bei Erwachsenen / Erneuerung bestehender Versiegelungen

Auch bei Erwachsenen kann eine Fissurenversiegelung sinnvoll sein – zum Beispiel bei erhöhtem Kariesrisiko, sehr tiefen Fissuren oder wenn eine alte Versiegelung teilweise abgenutzt ist und erneuert werden sollte. Da die gesetzliche Krankenkasse diese Leistungen nicht übernimmt, erfolgt die Abrechnung in diesen Fällen privat.

Viele Zahnzusatzversicherungen erstatten die Kosten (abhängig vom Tarif). Gerne erstellen wir Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.


Erstattung bei Privatversicherung / Beihilfe

Bei Privatversicherten und Beihilfe-Berechtigten richtet sich die Erstattung nach den individuellen Tarifbedingungen.


Häufige Fragen (FAQ)

Ist eine Versiegelung auch möglich, wenn schon Karies da ist?

Eine Fissurenversiegelung ist grundsätzlich für kariesfreie Fissuren gedacht. Wenn bereits eine behandlungsbedürftige Karies vorliegt, empfehlen wir in der Regel eine Füllung bzw. eine andere passende Therapie.
Bei sehr frühen, oberflächlichen Defekten kann es jedoch möglich sein, die betroffene Stelle minimal zu reinigen bzw. zu entfernen und anschließend zu versiegeln.
Dunkle oder stark verfärbte Fissuren schauen wir uns dabei besonders genau an: Sie sind häufig harmlos, können aber auch ein Hinweis auf beginnende Karies sein.

Wie viele Zähne werden typischerweise versiegelt?

In den meisten Fällen werden die großen Backenzähne versiegelt, die im Kindesalter durchbrechen (6-Jahres- und 12-Jahresmolaren). Das entspricht üblicherweise insgesamt acht Zähnen.
Werden zusätzlich die kleineren Backenzähne (Prämolaren) einbezogen, sind es insgesamt bis zu 16 Zähne.

Muss man danach etwas beachten?

Danach ist meist nichts Besonderes nötig: Direkt im Anschluss tragen wir einen Fluoridlack auf, der den Zahnschmelz stärkt und die Remineralisation unterstützt – dafür sollte er einige Zeit einwirken. Normal essen ist in der Regel nach 1–2 Stunden wieder möglich.


Fissurenversiegelung bei DENSTITUT | Zahnheilkunde & Oralchirurgie

Wenn Sie (oder Ihr Kind) eine Fissurenversiegelung planen, prüfen wir zuerst, ob die Fissuren kariesfrei sind, ob IP5 in Frage kommt und welches Vorgehen in Ihrem Fall am sinnvollsten ist. Ziel ist ein dauerhaftes, kontrolliertes Schutzkonzept – nicht „einmal versiegeln und vergessen“.

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